Begleitetes Fahren ab 17, kurz BF17, erlaubt es dir, bereits mit 17 Jahren selbst am Steuer zu sitzen, solange eine qualifizierte Begleitperson neben dir sitzt. Du sammelst so wertvolle Fahrpraxis im echten Straßenverkehr, bevor du mit 18 die Prüfung ablegst. In diesem Artikel beantwortest du dir alle wichtigen Fragen rund um BF17, von den Voraussetzungen bis zum Führerscheintausch.
Wer darf als Begleitperson beim BF17 mitfahren?
Als Begleitperson beim begleiteten Fahren mit 17 darf nur mitfahren, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzt und zum Zeitpunkt der Fahrt nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Außerdem darf die Begleitperson zum Zeitpunkt der Fahrt höchstens 0,5 Promille Blutalkohol aufweisen.
Praktisch bedeutet das: Eltern, ältere Geschwister oder andere Vertrauenspersonen kommen infrage, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllen. Ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt schließt eine Person dauerhaft als Begleitperson aus. Wer also eine Begleitperson sucht, sollte deren Führerscheindaten und eventuelle Einträge im Vorfeld klären.
Wichtig: Die Begleitperson muss namentlich im Führerschein des Jugendlichen eingetragen sein. Wer spontan mit einer anderen Person fährt, die nicht eingetragen ist, verstößt gegen die BF17-Auflagen, auch wenn diese Person alle Voraussetzungen erfüllt.
Welche Regeln gelten für Fahrer und Begleitperson?
Beim begleiteten Fahren gelten für den Fahrer dieselben Verkehrsregeln wie für jeden anderen Autofahrer. Zusätzlich gilt für ihn eine strikte Null-Promille-Grenze, da er noch keine 21 Jahre alt ist. Die Begleitperson darf maximal 0,5 Promille aufweisen und muss jederzeit in der Lage sein, in das Fahrgeschehen einzugreifen, auch wenn sie nicht aktiv lenkt.
Folgende Regeln gelten konkret:
- Der Fahrer muss im Besitz des BF17-Führerscheins sein und diesen mitführen.
- Die Begleitperson muss ihren eigenen Führerschein mitführen.
- Das Fahrzeug muss auf die Begleitperson oder den Fahrer zugelassen und versichert sein.
- Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich möglich, aber nicht alle Länder erkennen BF17 an. Vor Reisen ins Ausland unbedingt die jeweiligen Regelungen prüfen.
- Autobahnen, Nachtfahrten und schlechte Witterungsbedingungen sind ausdrücklich erlaubt und sogar empfohlen, um Erfahrung zu sammeln.
Die Begleitperson trägt eine hohe Verantwortung. Sie ist zwar nicht der Fahrer, aber sie haftet mit, wenn sie die Fahrt trotz offensichtlicher Fahruntüchtigkeit des Jugendlichen zulässt oder selbst angetrunken mitfährt.
Wie wird die Begleitperson in den Führerschein eingetragen?
Die Begleitperson wird vor Beginn der BF17-Fahrten bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt und eingetragen. Das geschieht in der Regel gleichzeitig mit der Ausstellung des vorläufigen BF17-Führerscheins nach bestandener Theorieprüfung und dem Bestehen der praktischen Prüfung.
Der Ablauf sieht so aus:
- Der Fahrschüler besteht Theorie- und Fahrprüfung.
- Die Fahrschule beantragt gemeinsam mit dem Fahrschüler und den Erziehungsberechtigten den BF17-Führerschein bei der Führerscheinstelle.
- Die gewünschten Begleitpersonen werden namentlich angegeben und deren Führerscheindaten geprüft.
- Die Führerscheinstelle trägt die Begleitpersonen in das Dokument ein.
- Nachträgliche Änderungen, also das Hinzufügen oder Entfernen von Begleitpersonen, sind möglich, erfordern aber einen erneuten Gang zur Führerscheinstelle.
Es lohnt sich, von Anfang an alle infrage kommenden Begleitpersonen anzugeben, um spätere Behördengänge zu vermeiden. Bis zu drei Personen können gleichzeitig eingetragen werden.
Was passiert bei Verstößen gegen die BF17-Auflagen?
Wer gegen die BF17-Auflagen verstößt, riskiert empfindliche Konsequenzen. Der häufigste Verstoß ist das Fahren ohne eingetragene Begleitperson oder mit einer Begleitperson, die die Voraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall gilt die Fahrt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.
Konkrete Folgen im Überblick:
- Fahren ohne gültige Begleitperson: Gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, Bußgeld und ein Punkt in Flensburg für den Fahrer.
- Alkohol am Steuer (über 0,0 Promille): Bußgeld, Punkte und Verlängerung der Probezeit.
- Begleitperson über 0,5 Promille: Bußgeld für die Begleitperson, mögliche Mitverantwortung bei einem Unfall.
- Schwere Verstöße: Der BF17-Führerschein kann entzogen werden, und der Jugendliche muss bis 18 warten, um die reguläre Prüfung abzulegen.
Verstöße während der BF17-Phase verlängern außerdem die zweijährige Probezeit, die nach dem regulären Führerscheinerwerb mit 18 beginnt. Wer in dieser Zeit erneut auffällig wird, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Wann und wie kann man mit BF17 den regulären Führerschein umtauschen?
Den regulären Führerschein der Klasse B erhältst du mit BF17 frühestens an deinem 18. Geburtstag. Du musst dazu persönlich zur Führerscheinstelle gehen und deinen vorläufigen BF17-Führerschein gegen den regulären Führerschein eintauschen. Eine erneute Prüfung ist nicht notwendig.
Den Termin bei der Führerscheinstelle solltest du rechtzeitig vor deinem 18. Geburtstag vereinbaren, damit du am Geburtstag oder kurz danach den regulären Führerschein in den Händen hältst. Folgende Unterlagen brauchst du in der Regel:
- Den vorläufigen BF17-Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Lichtbild
- Die Gebühr für die Ausstellung (variiert je nach Gemeinde)
Ab dem Moment des Umtauschs darfst du ohne Begleitperson fahren. Die zweijährige Probezeit beginnt jedoch nicht erst mit dem Umtausch, sondern rückwirkend mit dem Tag der bestandenen Fahrprüfung. Wer also mit 17 die Prüfung besteht, hat die Probezeit mit 19 bereits hinter sich, sofern keine Verstöße vorliegen.
Lohnt sich BF17 im Vergleich zum normalen Führerscheinerwerb?
Begleitetes Fahren mit 17 lohnt sich für die meisten Jugendlichen klar, weil sie bis zu einem Jahr zusätzliche Fahrpraxis sammeln, bevor sie alleine fahren. Diese Praxis senkt nachweislich das Unfallrisiko in den ersten Jahren nach dem Führerscheinerwerb, da Berufsanfänger am Steuer die gefährlichste Gruppe im Straßenverkehr darstellen.
Die wichtigsten Vorteile von BF17 auf einen Blick:
- Mehr Fahrpraxis: Hunderte oder sogar tausende Kilometer Erfahrung vor der ersten Solofahrt.
- Früherer Start: Wer mit 18 den Führerschein braucht, zum Beispiel für Ausbildung oder Studium, ist mit BF17 von Anfang an vorbereitet.
- Günstigere Versicherung: Viele Versicherer belohnen BF17-Absolventen mit niedrigeren Beiträgen, da sie als erfahrener gelten.
- Probezeit läuft früher ab: Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Prüfung, nicht mit dem 18. Geburtstag.
Der einzige relevante Nachteil ist der organisatorische Aufwand: Eine geeignete Begleitperson muss gefunden, eingetragen und regelmäßig verfügbar sein. Wer keine passende Begleitperson hat oder in einem Haushalt ohne Auto lebt, profitiert weniger von BF17. In diesem Fall kann ein Intensivkurs nach dem 17. Geburtstag eine sinnvolle Alternative sein, um die Prüfung schnell und gezielt abzulegen.
Wie die Fahrschule Pfeil beim begleiteten Fahren hilft
Wenn du BF17 nutzt oder genutzt hast und jetzt den nächsten Schritt machen willst, also die Prüfung schnell, sicher und ohne Umwege bestehen, dann ist unser Ansatz bei Fahrschule Pfeil genau darauf ausgelegt. Wir bieten keinen Massenbetrieb, sondern einen Intensivkurs, der dich in neun Tagen vom Anfänger zur bestandenen Prüfung bringt.
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