Erwachsene Beifahrerin sitzt ruhig im Vordersitz eines modernen Autos, goldenes Nachmittagslicht fällt durch die Windschutzscheibe.

Wer darf beim begleiteten Fahren Begleitperson sein?

Markus Pfeil ·

Begleitperson beim begleiteten Fahren kann grundsätzlich jede Person sein, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und zum Zeitpunkt der Fahrt nüchtern ist. Diese drei Voraussetzungen gelten ohne Ausnahme und sind gesetzlich im Rahmen des BF17-Programms festgelegt. Im Folgenden beantworte ich die häufigsten Fragen rund um die Begleitperson beim begleiteten Fahren mit 17.

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson beim begleiteten Fahren erfüllen?

Eine Begleitperson beim begleiteten Fahren muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und zum Zeitpunkt der Fahrt einen Blutalkoholwert von 0,0 Promille aufweisen. Außerdem darf sie nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Diese Anforderungen sind kein Zufall. Sie sollen sicherstellen, dass die Begleitperson über ausreichend Fahrerfahrung verfügt, um in kritischen Situationen ruhig und kompetent reagieren zu können. Fünf Jahre Fahrpraxis bedeuten in der Praxis, dass die Person bereits viele verschiedene Verkehrssituationen erlebt hat, von der Stadtfahrt bis zur Autobahnfahrt bei schlechtem Wetter.

Darüber hinaus muss die Begleitperson offiziell in den Führerschein des Fahranfängers eingetragen sein, bevor die erste Übungsfahrt stattfindet. Wer ohne Eintragung mitfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die für beide Seiten Konsequenzen haben kann.

Darf jeder mit einem Führerschein Begleitperson sein?

Nein, nicht jede Person mit einem Führerschein darf automatisch Begleitperson beim begleiteten Fahren sein. Der Besitz einer Fahrerlaubnis allein reicht nicht aus. Die Person muss zusätzlich mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzen und darf zum Zeitpunkt der Fahrt keinen Alkohol im Blut haben.

Ein 25-jähriger Freund mit Führerschein darf also nicht als Begleitperson fungieren, auch wenn er technisch gesehen gut fahren kann. Ebenso scheidet eine Person aus, deren Führerschein zwischenzeitlich entzogen wurde und die ihn erst kürzlich zurückbekommen hat. Die fünf Jahre müssen lückenlos nachweisbar sein.

Wichtig ist auch: Wer Punkte in Flensburg hat oder dessen Fahrerlaubnis mit Auflagen verbunden ist, muss prüfen, ob diese Auflagen die Eignung als Begleitperson einschränken. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Führerscheinbehörde.

Wie wird die Begleitperson offiziell eingetragen?

Die Begleitperson wird beim Antrag auf die Fahrerlaubnis Klasse B mit dem Zusatz „begleitetes Fahren ab 17“ bei der zuständigen Führerscheinbehörde eingetragen. Dafür legt die Begleitperson ihren eigenen Führerschein vor, und die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Name der Begleitperson erscheint dann im Führerschein des Fahranfängers.

Den Antrag stellt in der Regel die Fahrschule gemeinsam mit dem Fahrschüler oder dessen Erziehungsberechtigten. Die Fahrschule reicht die notwendigen Unterlagen ein und koordiniert den Behördengang. Ohne diesen Eintrag ist jede Begleitfahrt rechtlich nicht zulässig, auch wenn die Person alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wer nachträglich eine weitere Begleitperson hinzufügen möchte, muss erneut zur Führerscheinbehörde. Der Prozess ist derselbe wie bei der Erstanmeldung. Es empfiehlt sich daher, von Anfang an alle infrage kommenden Begleitpersonen einzutragen, um später flexibel zu sein.

Wie viele Begleitpersonen darf ein BF17-Fahrer haben?

Beim begleiteten Fahren mit 17 dürfen mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen. Jede Person muss jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und separat bei der Führerscheinbehörde eingetragen werden.

In der Praxis tragen viele Fahranfänger zwei bis drei Begleitpersonen ein, zum Beispiel beide Elternteile und eine weitere nahestehende Person. Das gibt mehr Flexibilität im Alltag, weil die Übungsfahrten nicht immer von derselben Person begleitet werden müssen.

Wichtig: Während einer Fahrt darf sich immer nur eine eingetragene Begleitperson auf dem Beifahrersitz befinden. Weitere Personen dürfen im Fahrzeug mitfahren, aber nur die eingetragene Begleitperson gilt rechtlich als solche und trägt die entsprechende Verantwortung.

Was passiert, wenn die Begleitperson Alkohol getrunken hat?

Wenn die Begleitperson beim begleiteten Fahren Alkohol getrunken hat und einen Blutalkoholwert von mehr als 0,0 Promille aufweist, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit. Für Begleitpersonen gilt dieselbe Null-Promille-Grenze wie für den Fahranfänger selbst. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Das klingt streng, ist aber aus Sicherheitsgründen absolut nachvollziehbar. Die Begleitperson muss in der Lage sein, jederzeit einzugreifen, Gefahren zu erkennen und dem Fahranfänger ruhig und klar Anweisungen zu geben. Alkohol beeinträchtigt genau diese Fähigkeiten, selbst bei geringen Mengen.

Wer als Begleitperson erwischt wird und Alkohol im Blut hat, riskiert außerdem, dass der Fahranfänger seinen BF17-Status verliert. Die Konsequenzen treffen also nicht nur die Begleitperson, sondern auch den jungen Fahrer direkt. Deshalb gilt: Begleitperson und Alkohol schließen sich beim begleiteten Fahren grundsätzlich aus.

Können Eltern automatisch Begleitperson sein?

Nein, Eltern werden nicht automatisch zur Begleitperson beim begleiteten Fahren. Auch sie müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und sich offiziell bei der Führerscheinbehörde eintragen lassen. Mindestens 30 Jahre alt, mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und nüchtern bei jeder Fahrt, das gilt auch für Mutter und Vater.

In der Praxis erfüllen die meisten Eltern diese Voraussetzungen problemlos. Dennoch ist der Gang zur Behörde und die formale Eintragung zwingend notwendig. Wer als Elternteil ohne Eintragung mitfährt, handelt genauso rechtswidrig wie jede andere nicht eingetragene Person.

Die gute Nachricht: Wenn die Eltern eingetragen sind, bietet das begleitete Fahren eine wertvolle Möglichkeit, gemeinsam Fahrpraxis zu sammeln. Mehr Übungskilometer bedeuten mehr Sicherheit, und das spiegelt sich nachweislich in einem niedrigeren Unfallrisiko bei jungen Fahrern wider. Gerade im Hinblick auf die geplante Reform der Fahrausbildung, die voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft tritt, könnte dieses Modell noch stärker ausgebaut werden. Die Reform sieht vor, dass Fahrschüler nach bestandener Theorieprüfung auch mit nahestehenden Personen auf öffentlichen Straßen Fahrpraxis sammeln dürfen.

Wie die Fahrschule Pfeil beim begleiteten Fahren hilft

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